Ośrodek PTTK Wilkasy - Hauptseite
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Regelungen

  1. Das Resort bietet kurzzeitige Unterkunftsdienstleistungen gemäß der aktuell im Resort geltenden Preisliste an. Detaillierte Informationen über das Resort, die Zimmer und Hütten sowie die Preise sind auf der Website www.pttkwilkasy.pl erhältlich.
  2. Die Hütten und Zimmer werden pro Hotelübernachtung vermietet. Der Hotelaufenthalt beginnt um 15:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr am nächsten Tag.
  3. Bei der Ankunft im Resort muss ein gültiger Ausweis zur Anmeldung vorgelegt werden sowie ein Nachweis über die geleistete Anzahlung für den Aufenthalt.
  4. Die Nutzung der Dienstleistungen im Resort setzt eine zuvor getätigte Reservierung mit geleisteter Anzahlung voraus, gemäß den vereinbarten Reservierungsbedingungen und mit Begleichung des Restbetrages am Anreisetag entsprechend der bei der Reservierung angegebenen Aufenthaltsdauer.
  5. Sofern der Eigentümer zustimmt, ist ein Aufenthalt im Resort auch ohne vorherige Reservierung und Anzahlung erlaubt. In diesem Fall wird der Vertrag über die Miete der Hütte oder des Zimmers durch die Zahlung des Aufenthaltsbetrags durch den Gast gemäß dieser Regelung abgeschlossen.
  6. Die Leistung besteht in der Übergabe einer sauberen und gereinigten Hütte oder eines Zimmers, die gebrauchsfertig sind, durch Aushändigung eines Schlüssels sowie Informationen über die Ausstattung und den technischen Zustand der Räume in Anwesenheit des Resortpersonals.
  7. Die Rückgabe der Hütte oder des Zimmers am Abreisetag erfolgt durch Mitteilung an das Resortpersonal, welches in Anwesenheit des Nutzers den technischen und ausstattungstechnischen Zustand kontrolliert und die Informationen an die Verwaltung weiterleitet, um die Schlüssel entgegenzunehmen.
  8. Der Mieter darf die Hütte oder das Zimmer nicht anderen, nicht angemeldeten Personen im Resort überlassen, auch wenn der gezahlte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.
  9. Jede Änderung des An- oder Abreisetermins (z. B. spätere Anreise oder frühere Abreise, Stornierung des Aufenthalts) berechtigt nicht zu einer Kostensenkung oder Rückerstattung. Jede nicht eingehaltene Reservierung (Nichterscheinen des Gastes bis 22:00 Uhr am Reservierungstag) berechtigt das Resort einseitig, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall kann das Resort über das Zimmer oder die Hütte frei verfügen und die geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet und verfällt zugunsten des Resorts.
  10. Ein Verbleib im Resort nach 10:00 Uhr am Abreisetag ohne Absprache an der Rezeption erfordert die Zahlung der Gebühr für eine weitere Übernachtung und garantiert keine Verlängerung des Aufenthalts.
  11. Jegliche Mängel, die während der Nutzung der Hütte oder des Zimmers auftreten, sind umgehend dem Resortpersonal zu melden.
  12. Nach dem Ende der Leistung oder am Abreisetag eingereichte Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
  13. Für beschädigte oder verlorene Gegenstände, die dem Gast überlassen wurden, haftet der Resortgast vollständig materiell.
  14. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gemieteten Räume oder des dem Resort übergebenen Eigentums entstehen, werden vor Ort abgerechnet.
  15. Während des Aufenthalts übernimmt das Resort keine Haftung für zurückgelassene Wertgegenstände und Bargeld in den Hütten oder Zimmern. Daher ist beim Verlassen der Hütte oder des Zimmers auf das ordnungsgemäße Schließen von Fenstern und Türen zu achten.
  16. Im Resort ist von 22:00 bis 6:00 Uhr Nachtruhe einzuhalten, außer bei vom Resort organisierten und vorher angekündigten Veranstaltungen.
  17. Personen, die den Frieden stören, Ordnung brechen oder Eigentum des Resorts entgegen der Hausordnung nutzen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz entfernt werden.
  18. Im Objekt ist untersagt: die Ruhe zu stören, z. B. laute Musik ohne Zustimmung des Resortpersonals (insbesondere während der Nachtruhe) zu spielen oder abzuspielen sowie das Verhalten, das anderen Gästen den Aufenthalt erheblich stören kann.
  19. Das Resort behält sich das Recht vor, Personen die Unterkunft zu verweigern, die: - unter dem sichtbaren Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen, - sich aggressiv oder allgemein als vulgär angesehen verhalten.
  20. Personen, die keine Gäste des Resorts sind, dürfen das Gelände nicht betreten, Besuche sind jedoch nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch das Resortpersonal möglich. In diesem Fall haftet der Resortgast vollständig für alle durch den Besuch entstehenden Unregelmäßigkeiten oder Probleme.
  21. Die Erlaubnis zum Aufenthalt von Hunden im Resort ist nur nach Anmeldung und Genehmigung sowohl bei der Reservierung als auch bei der Ankunft möglich und unterliegt einer Zusatzgebühr von 45 PLN pro Tag. Die Besitzer müssen einen aktuellen Impfausweis vorlegen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere reinigen und die Tiere außerhalb des Resortgeländes ausführen. Hunde sind stets an der Leine und mit Maulkorb zu halten. Die Tierhalter tragen volle Haftung für ihre Tiere.
  22. Die Einfahrt und das Parken sind nur mit Zustimmung des Resortpersonals auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Der Parkplatz ist unbewacht, und das Resort haftet nicht für Fahrzeuge oder Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (z. B. Wind, Sturm, Wasser, Feuer, Stromausfall). Der Parkplatz kostet 10 PLN pro Tag/Fahrzeug und steht nur Gästen während ihres Aufenthalts zur Verfügung. Pro Hütte oder Zimmer ist ein Parkplatz zugeordnet. Für ein weiteres Fahrzeug ist eine Zusatzgebühr von 20 PLN pro Tag zu entrichten.
  23. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur unter Aufsicht Erwachsener gestattet, die die volle Verantwortung für deren Handlungen und ggf. daraus resultierende Situationen im gesamten Resort übernehmen.
  24. Eine zusätzliche Person über die im Preis angegebene Anzahl hinaus kann nach Anmeldung bei der Reservierung oder Ankunft beim Resortpersonal aufgenommen werden; dafür wird eine zusätzliche Gebühr gemäß gültiger Preisliste erhoben.
  25. Das Resort haftet nicht für Unannehmlichkeiten, die durch Gründe entstehen, die außerhalb der Kontrolle des Resorts liegen, z. B. Strom- oder Wasserausfälle oder fehlender TV- oder Wi-Fi-Empfang.
  26. Die Abfahrt mit dem Fahrzeug zwischen 22:00 und 7:00 Uhr ist dem Resortpersonal mitzuteilen.
  27. Eine Stornierung des Aufenthalts ist in folgenden Fällen möglich: a) Bei einer Stornierung vor dem geplanten Anreisedatum wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. b) Bei einer Stornierung während des Aufenthalts erfolgt keine Rückerstattung bereits entgeltener Leistungen.
  28. Die Verwendung eigener elektrischer Geräte, Gasflaschen, elektrischer Grills usw. in den Hütten ist ohne Zustimmung des Resortpersonals untersagt. Bei Nichteinhaltung gelten die Bestimmungen der Punkte 13, 14 und 17.
  29. Das Anzünden von Grills außerhalb ausgewiesener Plätze sowie die Verwendung von Pyrotechnik, Schwebe Laternen, Böllern etc. sind verboten. Bei Verstößen können die Bestimmungen der Punkte 13, 14 und 17 Anwendung finden.
  30. Alle Abfälle aus den Hütten sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Containern auf dem Resortgelände zu entsorgen.
  31. In den Hütten und Zimmern gilt striktes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine Gebühr von 200 PLN zur Beseitigung von Tabakgeruch auf die Rechnung gesetzt.
  32. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Anmeldung bei der Reservierung möglich.
  33. Im Interesse der Sicherheit sollten Tiere mit Leine, Halsband, Maulkorb bzw. Käfig ausgestattet sein, abhängig von der Tierart.
  34. Die Gebühr für den Aufenthalt von Tieren, die keine Hunde sind, beträgt ab 25 PLN pro Tag.
  35. Tiere dürfen andere Gäste im Resort nicht stören. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Haustier, insbesondere nachts, keinen Lärm verursacht.
  36. Der Tierhalter ist für die Reinigung nach seinem Tier verantwortlich – im Zimmer, den Gemeinschaftsbereichen sowie im gesamten Resortgelände. Bitte reinigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Tieres.
  37. Ohne vorherige Information über die Anreise mit einem Tier kann das Resort möglicherweise kein freies Zimmer bereitstellen und die Erlaubnis für den Aufenthalt des Tieres verweigern.
  38. Ohne Anmeldung des Aufenthalts mit einem Tier kann das Resort die Unterkunft verweigern und die geleistete Anzahlung nicht zurückerstatten.
  39. Die Hausordnung des Resorts wird bekannt gemacht durch Veröffentlichung auf: – der Webseite www.pttkwilkasy.pl – den Informationstafeln auf dem Resortgelände
  40. Diese Hausordnung wurde von der Leitung und dem Personal des Resorts genehmigt und gilt ab dem 01.01.2019.
  41. Die Gäste, die Dienstleistungen des Resorts in Anspruch nehmen, verpflichten sich, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten.

Mit der Einfahrt auf das Parkplatzgelände schließt der Fahrzeugnutzer mit dem Parkplatzbetreiber einen Vertrag über den Zugang zu den Parkplätzen und den freien Flächen zum Manövrieren ab.

Mit der Einfahrt auf das Parkplatzgelände erklärt der Nutzer eines Kraftfahrzeugs sein Einverständnis zum Abschluss des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieser Parkordnung sowie den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Vertrag kommt mit der Einfahrt auf das Parkplatzgelände zustande und endet mit der Ausfahrt davon. Der Beleg für den Vertragsabschluss ist das Parkticket oder der Abonnementkartenausweis. Der Vertrag dient dazu, den Nutzern von Kraftfahrzeugen den Zugang zum Gelände zu ermöglichen.

2. Die Parkgebühren gelten 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Die Gebühren werden gemäß der vom Parkplatzbetreiber genehmigten gültigen Preisliste erhoben.

3. Die Parkgebühren sind an den automatischen Kassen oder im Parkbüro zu entrichten.

4. Die Person, die das Parkticket vorlegt, gilt als berechtigt, das ausfahrende Fahrzeug zu führen.

5. Bild und Ton auf dem Parkplatzgelände können durch das Überwachungssystem erfasst werden.

6. Im Falle des Verlustes des Parktickets beträgt die Parkgebühr 100 PLN für jeden begonnenen Parkplatztag. Die Parkdauer wird durch das Büropersonal durch Analyse der Videoüberwachung festgelegt.

7. Im Falle des Verlustes des Parktickets ist der Nutzer vor der Ausfahrt verpflichtet, die Zahlung zu leisten. 8. Die maximale Parkdauer basierend auf dem Parkticket beträgt 10 Tage. 9. Die Einfahrt von Fahrzeugen, die explosive, leicht entzündliche oder gefährliche Stoffe für andere Parkplatznutzer oder deren Eigentum transportieren, ist ohne vorherige Meldung an das Parkbüro untersagt.

10. Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen mit Anhängern ist ohne vorherige Meldung an das Parkbüro untersagt.

11. Alle von den Bestimmungen dieser Parkordnung abweichenden Bedingungen müssen schriftlich festgehalten werden, andernfalls sind sie ungültig.

II. Gebrauchsanweisung für den Parkplatz

1. Das PTTK Wilkasy Resort akzeptiert in ausgewählten Ferienhäusern und Apartments den Aufenthalt von Haustieren bis zu einem Gewicht von 20 kg im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 21. August 1997 zum Schutz von Tieren (Dz.U. 1997 Nr. 111, Pos. 724).
2. Der Aufenthalt von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des PTTK Wilkasy Resorts möglich, die bei der Reservierung und dem Check-in erteilt wird.
3. Für den Aufenthalt eines Tieres fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 45 PLN/Tag an.
4. Sollte der Aufenthalt des Tieres nicht bei der Reservierung gemeldet worden sein und keine Möglichkeit bestehen, während des Check-ins ein Ferienhaus oder Apartment mit spezieller Tierunterbringung zuzuordnen, wird der Eigentümer mit einer zusätzlichen Desinfektionsgebühr von 500 PLN belastet.
5. Wird der Tieraufenthalt bei Reservierung und Check-in nicht gemeldet und das Tier befindet sich dennoch mit dem Eigentümer auf dem Resortgelände, wird der Eigentümer mit dem Doppelten der Tieraufenthaltsgebühr ab dem im Reservierungsdatensatz angegebenen Beginn bis zum Feststellungsdatum belegt. Weitere Tage werden mit der Standardgebühr berechnet.
6. Der Aufenthalt von Blindenhunden ist von Punkt 1 ausgenommen und ist kostenfrei.
7. Tierhalter, deren Tiere sich auf dem Resortgelände aufhalten, sind verpflichtet, den Gesundheitsausweis des Tieres mit aktuellen Impfungen mitzuführen. Der Eigentümer muss das Impfbuch auf Verlangen des Resortpersonals vorzeigen.

8. Tierhalter sind verantwortlich dafür, dass ihre Tiere ruhig sind und andere Gäste nicht stören.
9. Es ist verboten, Tiere unbeaufsichtigt im Ferienhaus oder Apartment zu lassen.
10. Es ist strengstens untersagt, dass Tiere Betten und Sofas im Ferienhaus oder Apartment benutzen.
11. Das freie Laufenlassen von Tieren auf dem Resortgelände, sowohl unter Aufsicht als auch unbeaufsichtigt, ist streng verboten.
12. Hunde müssen auf dem Resortgelände an der Leine geführt werden, entweder vom Eigentümer oder von einer bevollmächtigten Person.
13. Tierhalter sind verpflichtet, die von ihren Tieren hinterlassenen Verschmutzungen auf dem Gelände und in der Umgebung des Resorts zu beseitigen.
14. Wird der Kot des Tieres auf dem Resortgelände nicht entfernt, wird der Eigentümer mit einer zusätzlichen Gebühr von 50 PLN pro Verschmutzung belastet.
15. Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden) dürfen nicht auf die Freizeitflächen des Resorts (Spielplätze, Sportplätze) mitgenommen werden.
16. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Reinigung der Ferienhäuser und Apartments, in denen sich Tiere aufhalten, ausschließlich in Anwesenheit des Eigentümers oder während der Abwesenheit des Tieres.

17. Eigentümer sind für alle Sachschäden, Körperverletzungen und Folgen, die durch ihr Tier verursacht werden, verantwortlich.
18. Jede Haftung für mögliche Reklamationen anderer Gäste bezüglich Schäden, Verletzungen und Folgen verursacht durch das Tierverhalten wird auf den Tierhalter übertragen.
19. Der Eigentümer trägt alle Kosten, die aus Schäden, Verletzungen und Folgen resultieren, die durch sein Tier verursacht wurden, im Verhältnis zu den Kosten solcher Schäden, einschließlich etwaiger entgangener Einnahmen des Resorts.
20. Das Resort kann die Aufnahme von Tieren verweigern: Hunden der in Paragraf 1 der Verordnung des Ministers des Innern und für Verwaltung vom 28.04.2003 (Dz.U. Nr. 77, Pos. 687) aufgeführten als aggressiv eingestuften Rassen, Reptilien, Amphibien, Gliedertieren und Nagetieren sowie anderen Tieren, die vom Resort als gefährlich eingestuft werden.
21. In Streitfällen obliegt die endgültige Auslegung und Anwendung dieser Bestimmungen dem Präsidenten der Gesellschaft Przystań Wilkasy oder einer von ihm benannten Person.

In unserem Angebot haben wir Zimmer und Ferienhäuser, die selbst die anspruchsvollsten Gäste zufriedenstellen.